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Gabriel-Tech GmbH Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr sowie für Verbraucher

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir im Rahmen unseres elektronischen Bestelldienstes abschließen.
  2. Kunden können sowohl Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend genannt „Unternehmer“) als auch Verbraucher sein.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die in unserem Online-Shop präsentierten Warenangebote sind freibleibend und keine Angebote im Rechtssinne. Durch Anklicken des Buttons ‚In den Warenkorb‘ kann der Kunde die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfeder korrigieren. Mit dem Anklicken des Feldes ‚Bestellung absenden‘ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Bestellung erhält der Kunde von uns eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch die Betätigung des ‚Speichern‘- oder des ‚Drucken‘-Feldes am Fuß dieser Seite abspeichern bzw. ausdrucken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der Kunde unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung abspeichern und/oder ausdrucken. Ferner werden wir dem Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abgabe seiner Bestellung spätestens mit Lieferung der Ware in Textform zur Verfügung stellen.
  2. Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
  3. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
  4. Wir liefern unsere Waren nur an Kunden innerhalb der EU und Kunden ab dem 18. Lebensjahr. Der Kunde versichert, volljährig zu sein.

§ 3 Preise, Versandkosten

  1. Die auf unseren Internetseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzwertsteuer.
  2. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten findet sich unter dem Link ‚Zahlung und Versand‘. Die Versandkosten werden dem Kunden auch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt.

§ 4 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Kunden per Vorkasse, per Nachnahme oder im Lastschriftverfahren. Wir behalten uns jedoch vor, die Lieferung nur gegen Vorkasse durchzuführen. Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn wir erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt haben, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden.
  2. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren erfolgt die Einziehung des Rechnungsbetrages 5 Tage nach Warenversand, bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos 5 Tage nach Warenversand. Im Übrigen ist bei Zahlung gegen Rechnung die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, hat der Kunde ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifer Gegenforderungen.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

  1. Die Lieferzeit ist von uns eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferungen unser Werk oder das Herstellerwerk verlassen haben oder wir die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt haben.
  2. Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstige zu erbringende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er uns die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Hiervon bleiben unsere Rechte aus einem Verzug des Kunden unberührt.
  3. Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
  4. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist unsere ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten bzw. durch den Hersteller der Liefergegenstände.
  5. Können wir die Lieferzeit wegen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen oder wegen sonstiger Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und für uns nicht erkennbar waren, nicht einhalten, so verlängert sich die Lieferzeit automatisch um eine angemessene Frist. Sowohl über den Eintritt eines solchen Ereignisses als auch über deren Wegfall werden wir den Kunden unverzüglich informieren.
  6. Entsteht dem Kunden wegen einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so ist der Kunde berechtigt, einen pauschalierten Entschädigungsbetrag zu beanspruchen. Dieser Pauschalbetrag beträgt bei leichter Fahrlässigkeit für jede volle Woche der Überschreitung des mit dem Kunden vereinbarten Liefertermins 1 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Vergütungsbetrages des Liefergegenstandes, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig an den Kunden geliefert worden ist. Unbeschadet dessen steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften ungekürzt zu. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug ergeben sich jedoch ausschließlich nur nach § 9.
  7. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über, sofern der Kunde Unternehmer ist. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen.
  8. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt.

§ 6 Rückgaberecht /Rückgabebelehrung

Rückgaberecht:

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EG-BGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Gabriel-Tech GmbH. Max-Planck-Straße 9, D-65779 Kelkheim (Taunus)

Telefon +49 (0) 61 95 / 97 77 33-0 / Fax: +49 (0) 61 95 / 97 77 33-99 / E-Mail: info@gabriel-tech.de

Rückgabefolgen:

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit deren Empfang. Ende der Rückgabebelehrung.

Dieses Rückgaberecht gilt nicht für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln gemäß § 14 BGB (Unternehmer).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus dem Liefervertrag sowie sämtlicher aus der bisherigen Geschäftsbeziehung entstandener Forderungen vor. Gegenüber Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, so ist der Kunde berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang bereits vor vollständiger Zahlung weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  3. Wird der Liefergegenstand vom Kunden verarbeitet, gelten wir als Hersteller und die Verarbei-tung erfolgt in unserem Namen und für unsere Rechnung. Als Hersteller erwerben wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert des Liefergegenstandes – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so werden wir, soweit die Hauptsache dem Kunden gehört, anteilig Miteigentümer an der einheitlichen Sache in den dem in Satz 2 genannten Verhältnis.
  4. Im Falle der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des gesamten Rechnungsbetrags (einschl. MwSt.) – bei uns zustehendem Miteigentum am Liefergegenstand anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Die Abtretung erfasst auch sonstige Forderungen, die an die Stelle der Liefergegenstände treten oder sonst hinsichtlich der Liefergegenstände entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Im Falle berechtigter Veräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, insbesondere sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Von uns eingezogene Forderungen werden abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet und der Überschuss an den Kunden ausgekehrt.
  5. Wir verpflichten uns bereits jetzt zur Rückübertragung von Sicherheiten nach unserer Auswahl, wenn der realisierbare Sicherungswert die noch offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
  6. Der Kunde hat den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, ihn instand zu halten und uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Der Kunde tritt ihm selbst möglicherweise zustehende Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis an uns ab. Sofern für diese Abtretung das Einverständnis des Versicherers erforderlich ist, hat der Kunde dies unverzüglich einzuholen und uns mitzuteilen.
  7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden in einem Umfang, der geeignet ist, unser Sicherungsinteresse zu gefährden, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden. Der Kunde ist zur Herausgabe auf seine Kosten verpflichtet und verliert sein Besitzrecht. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei deren vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner sofort schriftlich bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.
  8. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes, insbesondere für eine Klage gemäß § 771 ZPO, aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, wenn die Kosten im Vergleich zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.

§ 8 Mängelrechte

  1. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren die Ansprüche des Kunden in 12 Monaten. Erbringen wir jedoch Lieferungen für den Kunden, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen, so gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch im Falle eines Unternehmerregresses gemäß § 478, 479 BGB und in den Fällen eventueller Ansprüche des Kunden gemäß § 9. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so gelten für seine eventuellen Ansprüche die gesetzlichen Fristen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, werden gebrauchte Liefergegenstände unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von uns beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, gilt für gebrauchte Liefergegenstände eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 12 Monaten ab Übergabe. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von uns beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  4. Bei nachweislich bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, sind wir bezogen auf denselben Sachmangel zur dreimaligen Nachbesserung berechtigt. Im Übrigen stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zum Rücktritt zu. Weitere Ansprüche bestimmen sich nur nach § 9.

§ 9 Sonstige Haftung

Für Schäden, die nicht am Gegenstand der Lieferung selbst entstanden sind, haften wir, gleich aus welchen Sach- und Rechtsgründen, ausschließlich nur in folgenden Fällen: bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit, falls wir eine Garantiezusage erteilt haben und falls wir nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften sollten. Außerdem haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen.

§ 10 Produktinformationen

  1. Beim Gabriel-Chip und den GabrielAqua-Tech-Modulen handelt es sich weder um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz, noch um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktegesetz. Weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden sind bisher allgemein wissenschaftlich anerkannt.
  2. Das Messverfahren im Dual-Feld und deren Verrechnung ist nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt. Die Messungen selbst werden mit wissenschaftlich anerkannten Messsonden durchgeführt. Die Messexperten bestätigen diese Messungen mit der größten möglichen Sorgfaltspflicht nach dem aktuellen Wissen durchgeführt zu haben.
  3. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die klangoptimierende Wirkung der Gabriel-Technologie nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt ist.

§ 11 Datenschutz

  1. Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren „Datenschutzerklärung“.
  2. Der Onlinekunde erhält automatisch nach abgewickeltem Kauf im Online-Shop unseren Newsletter. Diesen Newsletter kann der Kunde jederzeit kündigen.
  3. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

§ 12 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 13 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Hauptsitz oder – nach unserer Wahl – der Sitz unserer Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.

§ 14 Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift

Unsere Anschrift für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie unsere ladungsfähige Anschrift lautet:

Gabriel-Tech GmbH, Max-Planck-Straße 9, D-65779 Kelkheim (Taunus), Deutschland

Telefon: +49 (0) 61 95 / 97 77 33-0
Telefax: +49 (0) 61 95 / 97 77 33-99
E-Mail: info@gabriel-world.com
Homepage: www.gabriel-world.com

Eingetragen im Handelsregister: Königstein im Taunus, HRB 8686
Steuer-Nr.: 040 234 01416
Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 223646725